Ultraschall­diagnostik

Organ Ultraschall/ Feindiagnostik/ Differential­ultraschall

Bei einem Organ-Ultraschall zwischen der 20. bis 22. SSW wird mittels eines hochauflösenden Ultraschallgerätes und einem besonders qualifiziertem, spezialisiertem Untersucher das ungeborene Kind detailliert von Kopf bis Fuß untersucht. Somit erhält man viele Informationen über die Schwangerschaft und das ungeborene Kind.

Die Untersuchung umfasst die Beurteilung

  • der Organe (Gehirn, Lungen, Leber, Nieren, Harnblase…),
  • insbesondere des Herzens (fetale Echokardiographie)
  • des Skelettsystems (Knochen des Kopfes, der Arme, Beine, Wirbelsäule),
  • der zeitgerechten Entwicklung des Kindes (zu groß, zu klein oder passend),
  • der Fruchtwassermenge (zu viel, zu wenig, normal)
  • der Plazenta (richtiger Sitz, Verkalkungen, Durchblutung – Doppler).

Das kindliche Herz – eines der wichtigsten und komplexeren Organe – wird im Rahmen der fetalen Echokardiographie, ein Bestandteil der Feindiagnostik, genauestens untersucht.

Die Doppleruntersuchung bietet die Möglichkeit, Risikopatientinnen herauszufiltern, die evtl. im weiteren Verlauf der Schwangerschaft Probleme bekommen könnten: z. B. Entwicklung eines erhöhten Blutdruckes, einer Präeklampsie (Gestose, Schwanngerschaftsvergiftung), einer Plazentainsuffizienz (Mangelversorgung, zu kleines Kind).

In den meisten Fällen sieht ein ungeborenes Kind im Ultraschall „normal“ aus, so dass evtl. Ängste um eine mögliche Erkrankung des Kindes bei Ihnen abgebaut werden können. Falls krankhafte Veränderungen der Schwangerschaften oder des Feten festgestellt werden, kann z. B. in einigen Fällen dem ungeborenen Kind durch eine Behandlung der Mutter geholfen werden (z. B. Herzrhythmusstörungen des Kindes, Infektionen). Sie werden bei uns intensiv beraten über die vorliegende Erkrankung/ Fehlbildung und das weitere Vorgehen v. a. nach der Geburt des Kindes. Bei einigen Fehlbildungen ziehen wir auch die entsprechenden Kinderärzte zur Beratung hinzu, die sich im Speziellen mit dieser Erkrankung und der Behandlung nach der Geburt auskennen (z. B. Kinderkardiologe bei einem Herzfehler des Feten).

Fragen über den Geburtsort (Geburtsklinik mit oder ohne Kinderklinik), über die Geburtsart (spontan oder Keiserschnitt), die Geburtszeit (Frühgeburt oder am Termin) können anhand der Untersuchungsergebnisse besprochen werden.

Ein unauffälliger Ultraschall kann allerdings nicht alle Erkrankungen des ungeborenen Kindes ausschließen:
Stoffwechseldefekte, genetische Erkrankungen, geistige Behinderungen z. B. können nicht durch den Ultraschall entdeckt werden. Chromosomenfehler (am häufigsten das Down-Syndrom) können nur sicher mit Hilfe einer invasiven Diagnostik (Fruchtwasserpunktion, Chorionzottenpunktion) ausgeschlossen werden. In einigen Fällen finden wir allerdings Hinweiszeichen für eine Chromosomenstörung, sogenannte Softmarker. Diese Softmarker sind meist nur vorübergehend beim Fet vorhanden, haben meist auch keinen Krankheitswert. Beim Auffinden von Softmarkern erhöht sich das Risiko für das Vorliegen einer Chromosomenstörung, v. a. des Down-Syndroms. Dagegen reduziert sich das Risiko, wenn keine Hinweise gefunden wurden. Ob eine invasive Diagnostik ratsam ist oder nicht, wird mit Ihnen ausführlich besprochen.

Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit auf die Mitteilung von vorliegenden Hinweiszeichen zu verzichten – Sie haben immer ein Recht auf Nichtwissen!

In jedem Fall ist die Beurteilbarkeit des Kindes von einigen Faktoren abhängig. Die Beurteilbarkeit ist deutlich eingeschränkt bei z. B. permanent ungünstiger Kindslage, bei „kräftigen mütterlichen Bauchdecken“, bei Narben an der mütterlichen Bauchdecke, bei einer hohen Schwangerschaftswoche…

Fazit:
Der Organultraschall bietet die Möglichkeit, viele Fehlbildungen/ Auffälligkeiten des Kindes auszuschließen oder aufzudecken. Er vermag allerdings nicht „Alles“ über das Kind zu entdecken!!